Allgemeine Geschäftsbedingungen der Odenwald Vermietung GbR
(Achtung: Der Bereich Ferienwohnung wird weiter unten separat aufgeführt.)
Die AGB gelten für alle Mietartikel und Dienstleistungen der Odenwald Vermietung GbR, im folgenden OV genannt. Unter Mietartikel versteht sich das Geschirr, Besteck, Gläser, Tische, Stühle, das Spülmobil, der Imbiss-Anhänger, der TV-Anhänger und alle dem Mietservice der Odenwald Vermietung GbR zugehörigen Artikel im Verleih.
1. Geltung der Bedingungen
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und erfolgen aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Die Auftragserteilung durch den Kunden/die Kundin, sowie die Auftragsbestätigung durch die „OV“ bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form (auch Email). Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn „OV“ sie schriftlich bestätigt.
2. Mietpreise/Buchung/Buchungsbestätigung
Bereich Werbeanzeige und Mietgegenstände: Die genauen Mietpreise sind exklusive zusätzlicher Leistungen zu verstehen. An- und Abfahrt, sowie zusätzliche Leistungen werden gesondert ausgewiesen. Die regulären An- und Abfahrtskosten setzen voraus, dass die Parkfläche für die Fahrzeuge/Anhänger von „OV“ direkt angefahren werden kann. Der endgültige Standort für die Fahrzeuge/Anhänger muss eine befestigte und ebenerdige Fläche vorweisen.
3. Abholung/Lieferung/Terminvereinbarungen/Übergabe
Bei der Miete einer LED-Werbefläche muss die Werbung mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Erscheinungsdatum per Email oder per Download-Link mitgeteilt werden. Der Werbezeitraum startet zum Tage der Vereinbarung, auch wenn die Werbeanzeige erst nach diesem Datum zugesandt wird. Bei Mietgegenständen: Die Abholung des Mieters, bzw. die Anlieferung durch „OV“ erfolgt im Regelfall am Tag vor dem Veranstaltungstag und wird am Tag nach dem Veranstaltungstag zurückgegeben durch den Mieter/die Mieterin, bzw. Abgeholt durch „OV“. Ausnahmen sind durch beidseitige Abstimmung schriftlich zu vereinbaren. Kosten die „OV“ entstehen, sollte der Mietgegenstand/die Mietgegenstände nicht wie vereinbart zurückgegeben werden, trägt der Mieter, die Mieterin. Die Gefahr für Verlust, Wertminderung, Beschädigung und Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übernahme der Mietgegenstände an den Mieter über. Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände an den Mieter oder seinen Vertreter übergeben worden sind.
Mit Übergabe der Mietartikel, bestätigt der Mieter/die Mieterin die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter/die Mieterin hat für den ordnungsgemäßen Transport der Mietartikel zu sorgen und ist selbst dafür zuständig. Der Transport der Mietartikel kann teilweise gegen Gebühr über „OV“ erfolgen. Diese Leistung ist gesondert zu beauftragen. Lieferung/Leistung und Preisberechnung erfolgt nur zu vereinbarten gültigen Konditionen; Abweichungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
4. Ansprechpartner
Bei Übergabe der Mietartikel ist es erforderlich, dass ein namentlich genannter Ansprechpartner/Ansprechpartnerin anwesend ist. Dieser muss für den Erhalt der Ware unterschreiben und erhält die evtl. notwendigen Schlüssel, sowie die Einweisung.
5. Rückgabe
Die Rückgabe der Mietartikel hat gereinigt/gespült zu erfolgen. Das Spülmobil, der Imbiss und der TV-Wagen dürfen nicht von außen gereinigt werden, da die Folierung oder die Leinwand Schaden nehmen könnte. Der Spülmobil und der Imbiss müssen jedoch gründlich von Innen vor der Rückgabe gereinigt werden. Verschmutzungen im Innenraum des TV-Wagens sind zu entfernen. Verschmutzungen, welche von „OV“ zu entfernen sind, werden dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Anfallende Nacharbeiten, wegen nicht gespülter Mietgegenstände, werden mit 50 EUR netto pro angefangene Stunde abgerechnet. Für die Vollständigkeit, sowie die Unversehrtheit der Mietartikel ist der Mieter, bzw. die Mieterin verantwortlich. Defekte, Beschädigungen oder Verluste sind unverzüglich an „OV“ zu melden. Bei einem Unfall ist die Polizei hinzuzuziehen und ein Schadensprotokoll zu erstellen. Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Person müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Der Mieter ist für die Vollständigkeit verantwortlich. Der Mieter trägt die Kosten für bei Unvollständigkeit später notwendige Abholfahrten. Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Prüfung auf Vollständigkeit und Beschädigungen im Lager des Vermieters durchzuführen. Maßgeblich sind in diesem Falle die Angaben der Mitarbeiter des Vermieters. Eine Zählung vor Ort bei Abholung wird nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung durchgeführt. Hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Mieter.
6. Nutzung
Die Mietartikel dürfen nur pfleglich und nach Anleitung genutzt werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen und schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen. Beschädigungen müssen gemeldet werden. Der Mieter hat das Spülmobil, den Imbiss und den TV-Wagen entsprechend den in der Einweisung gemachten Erläuterungen und Anweisungen zu bedienen. Das Spülmobil, der Imbiss und der TV-Wagen sind in dem in der Einweisung erläuterten Zustand zurückzugeben. Bei Übernahme und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt. Dieses ist hinsichtlich Beschädigungen und Mängelrügen bindend.
Der Mieter/die Mieterin hat auf beschädigte oder fehlende Mietartikel hinzuweisen, sofern bekannt. Der Mieter/die Mieterin haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur festgelegten Höhe laut Angebot oder zur Höhe des Neuwertes zur Wiederbeschaffung, bzw. des Reparaturwertes (im Falle von einzelnen Elementen an den Fahrzeugen oder Anhängern). Reparaturen am Spülmobil, am Imbiss oder am TV-Wagen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Vermieters vorgenommen werden.
Der Mieter/die Mieterin hat für die Einhaltung aller Sicherheitsrichtlinien zu Beachten.
7. Hinweis Mietgegenstände
„OV“ weist darauf hin, dass alle Mietartikel mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen oder kompletten Zerstörungen hat der Mieter/die Mieterin die Reparaturkosten, bis zur Höhe des Neuwerts durch Neuanschaffung, an „OV“ zu erstatten.
8. Stornierung
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
a. Absage durch den Mieter bis zu 30 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
– bis 29 Tage vor Beginn der Mietperiode 50 %
– bis 14 Tage vor Beginn der Mietperiode 75 %.
– bei späterer Stornierung werden 100 % fällig.
b. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Jeden weiteren angefangenen Tag über dem vereinbarten Zeitraum berechnen wir mit einem Zuschlag von 25% auf den Standard-Preis.
c. Sollte der vereinbarte Mietzeitraum nicht eingehalten werden können, so ist „OV“ hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
d. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Beanstandungen an der Leistung des Vermieters hat der Mieter unverzüglich mitzuteilen, damit der Vermieter in die Lage versetzt wird, Beanstandungen unmittelbar zu beheben. Nicht sofort behebbare Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen seitens des Mieters schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen schließen Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche aus. Der Mieter stellt den Vermieter für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsachen entstehen, frei.
9. Versicherung
Die Mietgegenstände im Spülmobil, der Imbiss-Wagen, sowie der TV-Wagen sind mit Selbstbeteiligung von 1.000 Euro, bzw. 2.000 Euro versichert. Die Bedingungen sind den AGB beigefügt. Alle anderen Mietsachen sind nicht versichert und werden entsprechend den Wiederbeschaffungspreisen/Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Bei einem Verkehrsunfall oder sonstigem Schaden ist der Vermieter „OV“ umgehend zu informieren. Bei Unfällen im Straßenverkehr ist die Polizei hinzuzuziehen. Die Gebühren für das Hinzuziehen der Polizei trägt der Mieter.
Es ist ein Unfallprotokoll nach Vorgabe des Vermieters auszufüllen.
Die Versicherungsbedingungen sind wie folgt:
10. Zahlungsweise/Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig und zahlbar, es sei denn im Angebot ist eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart.
Bereich Ferienwohnungen: Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% jährlich. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d. h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
11. Haftung des Vermieters und des Mieters
Der Vermieter trägt das Risiko der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für Ansprüche auf Schadenersatz haftet der Vermieter bis höchstens zur Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Unbeschadet eigener Regressansprüche gegen Dritte haftet der Mieter für jeden Verlust, jede Beschädigung sowie jeden Minderwert, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Fehlende bzw. beschädigte Teile werden dem Mieter berechnet. Reparaturen werden dabei nach Aufwand berechnet. Es obliegt dem Mieter die relevanten Vorschriften und behördlichen Auflagen hinsichtlich seines Events zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei. Bei Beschädigung des Spülmobils, Imbiss, TV-Wagen während der Mietzeit trägt der Mieter Schäden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro, bzw. 2.000 EUR während der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr. (siehe Bedingungen).
Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters oder durch ihn beauftragte Dritte ist der Mieter für den kompletten dem Vermieter entstehenden Schaden haftbar.
Jegliche Haftung der Odenwald Vermietung GbR wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die Odenwald Vermietung GbR auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
12. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder des Rechnungsbetrages.
13. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Soweit dies rechtlich zulässig ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, Amtsgericht Michelstadt, als vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Sonstige Versicherungsinfos: ERB-OV 3 (Spülmobil) / ERB-OV 4 (Imbiss) / ERB-OV 7 (LED-Wagen)
Maximal 1.000 EUR Selbstbeteiligung bei Notbrems- und Ausweichmanöver, bei Diebstahl während des Be- und Entladens, Bruch, Verbiegen und Nässeschäden.
Maximal 2.000 EUR Selbstbehalt, wenn Schaden während der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr entsteht und nicht auf einem vollständig umfriedeten, verschlossenen Grundstück steht, mit einem bewohnten oder bewachten Anwesen.
Für Transporte der versicherten Sachen, die nicht durch angestelltes Personal des Versicherungsnehmers „OV“, sondern durch Mieter durchgeführt werden, gilt ein Selbstbehalt von mindestens EUR 1.000 EUR je Schadenfall unabhängig der Schadensuhrzeit.
Versichert sind: Schäden durch Diebstahl während des Be- und Entladens; Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verbeulen und Nässe; das durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter vorgenommene Be- und Entladen; private Sachen des Fahrers bis 500 EUR (Ausgeschlossen bleiben jedoch Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Dokumente aller Art, sowie Mobiltelefone und Laptops).
Mitversichert: Aufwendungen zum Zwecke der Bergung und/oder Beseitigung/Vernichtung von versicherten Gütern, die durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, bis zu einer Höhe von 10.000 EUR je Schadenereignis.
Die auf Anhängern geladenen Güter sind nur versichert, wenn die Anhänger am Zugfahrzeug/Kraftfahrzeug betriebsfähig fest angekoppelt und während unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten Diebstahlsicherung gegen Abkoppeln gesichert sind. In Ergänzung zu der Regelung sind die auf Anhängern geladenen Güter auch dann versichert, wenn der Anhänger nicht angekoppelt, aber mit einem Deichselschloss und zusätzlich mit einer Sicherung gegen einfaches Wegziehen (z.B. Radkralle) gesichert ist
Die versicherten Güter sind im verschlossenen, von außen nicht einsehbaren Kofferraum des Kraftfahrzeuges unterzubringen oder im Innenraum des allseits verschlossenen Fahrzeuges so zu laden, dass sie von außen nicht erkennbar sind.
Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpacken und zu verladen. Werden Güter handelsüblich unverpackt befördert, sind sie beanspruchungsgerecht sicher zu verladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Odenwald Vermietung GbR – Bereich Ferienwohnungen
1. Geltung der Bedingungen
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und erfolgen aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Die Auftragserteilung durch den Kunden/die Kundin, sowie die Auftragsbestätigung durch die „OV“ bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form (auch Email). Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen.
Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters „OV“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@odenwaldvermietung.de. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe Nr. 3) rechtskräftig.
3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% jährlich. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d. h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
4. An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise vor 14 Uhr oder nach 20 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns kurz vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen.
5. Besonderheiten Ferienwohnungen + Fahrradkeller
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, z. Bsp. Kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Hier werden für den Hausschlüssel 50 EUR fällig. Für den Fahrradkeller-Schlüssel wird der Austausch des Schließzylinders mit 3 neuen Schlüssel in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird 1:1 an den Kunden weiter gegeben zu dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Konditionen. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
6. Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen der „OV“ einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
7. Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag. 2Tage vor Anreisetag oder Nichtanreise 10% des vereinbarten Preises. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
8. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt (inkl. einer Pandemie) oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit der Gastgeber oder Beschränkungen in Folge einer Pandemie) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt (inkl. Pandemie) sind hiermit ausgeschlossen.
10. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
11. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon oder vor dem Haus (im Freien) erlaubt. Zigarettenstummel sind zu entsorgen.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
12. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder des Rechnungsbetrages.
13. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Soweit dies rechtlich zulässig ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, Amtsgericht Michelstadt, als vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Stand 07/2023